Stilllegung aufgrund BImSchV: Dank Partikelabscheider einem Austausch entgehen
Der Gesetzgeber in Deutschland legt fest, wie lange ein Kaminofen betrieben werden darf. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Datum auf dem Typenschild des Gerätes. Bis 2024 werden nach und nach Geräte, die vor dem 21. März 2010 gebaut wurden stillgelegt. Diese Geräte müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Abhängig von den baulichen Gegebenheiten vor Ort ist ein Austausch allerdings häufig von einem enormen Aufwand verbunden. Abhilfe kann hier ein Partikelabscheider schaffen.

Funktionsweise des Partikelabscheiders
Der elektrostatische Partikelabscheider arbeitet mit einer Sägezahnelektrode, welche in das Rauchrohr eingesetzt wird. Diese erzeugt ein elektrisches Feld, wodurch die geladenen Partikel dann an die Wände des Abgasrohres gedrängt und nicht in die Umgebungsluft freigesetzt werden. So werden die Emissionswerte der Anlage verbessert und das Gerät kann weiterhin betrieben werden. Die Partikel im Rauchrohr entfernt der Schornsteinfeger während seiner regelmäßigen Reinigung des Schornsteins. Anlagen, die mit einem Partikelabscheider ausgerüstet wurden, erreichen in der Praxis Abscheidewirkungen von ca. 50 – 90%.

Einsatzbereiche des Partikelabscheiders
Egal ob für den Innenbereich, für doppelwandige Schornsteine im Außenbereich, keramische Systeme oder zur Montage direkt an der Schornsteinmündung – wir haben die Lösung. Dank der vielfältigen Einbaumöglichkeiten, der kurzen Abscheidestrecke und seiner Effizienz ist der Partikelabscheider die Lösung zur Feinstaubreduzierung. Sowohl für Kachelöfen, Kamine und Kaminöfen, als auch für Kessel einsetzbar.
Aktuelle Fristen nach der BImSchV
Datum auf dem Typenschild | Zeitpunkt der Stilllegung |
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar | 31. Dezember 2014 |
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 | 31. Dezember 2017 |
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 | 31. Dezember 2020 |
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 | 31. Dezember 2024 |

Vorteile des Partikelabscheiders
- Einsetzbar in automatisch und handbeschickten Holzfeuerungsanlagen, metallischen sowie keramischen Abgassystemen bis 50 kW
- Bis zu 90 % Abscheidegrad möglich
- Erwiesene Effizienz
- DIBt-Zulassung, Nummer Z-7.4-3442
- Problemlose Wartung
- Lässt sich in bereits bestehenden Anlagen integrieren
- Niedrige Betriebskosten
- Ist einfach in Betrieb zu nehmen und funktioniert automatisch
- Elektrotechnisch nach europäischen Richtlinien geprüft und zugelassen
Die verschiedenen Lösungen im Überblick

Der Airjekt® 1 Basic
Die Standardlösung für den Innenbereich. Für Kaminöfen, Kachelöfen, Kamine und Kessel.

Der Airjekt® 1 Outdoor DW
Die Lösung für den Außenbereich, Montage in doppelwandige Außenwandschornsteine.

Der Airjekt® 1 Outdoor Top
Für die Montage direkt an der Schornsteinmündung, für gemauerte oder einwandige Systeme.

Der Airjekt® 1 Ceramic
Die Unter-Dach-Lösung mit Montage über die Putztür.
BAFA-Förderung von Feinstaubabscheidern und Wärmetauschern
Mit der BAFA-Förderung bis zu 45 % der Gesamtkosten einer Biomasseanlage durch den Einbau eines Feinstaubabscheiders/
Wärmetauschers zurückerhalten!
Die BAFA-Förderung für Biomasseanlagen ist überarbeitet worden. Im Bestand und Neubau wird der Einbau eines Feinstaubabscheiders und/oder Wärmetauschers statt eines festen Betrages nun mit 35 % bzw. 45 % der Kosten gefördert. Im Neubau ist der Einbau eines Feinstaubabscheiders oder Wärmetauschers Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.
Unter die neue Biomasse-Förderung fallen:
• Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln
• Pelletöfen mit Wassertasche
• Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
• sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung.
Hinsichtlich der Nennwärmeleistung ist keine Obergrenze festgelegt. Die Höhe der Förderung ist begrenzt durch eine Deckelung der anrechnungsfähigen förderfähigen Kosten in Höhe von maximal 50.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und von maximal 3,5 Mio. Euro (brutto) bei Nichtwohngebäuden. Der Einbau eines Feinstaubabscheiders in eine Bestandsanlage wird mit 35 % der Kosten gefördert, wenn die Anlage die Vorgaben der aktuellen Richtlinie erfüllt. Abgassysteme, Zugbegrenzer, Schornsteinsanierung etc. werden nur im Gebäudebestand gefördert.
Bitte erkundigen Sie sich nach dem aktuellen Stand der Förderbedingungen unter www.bafa.de.