Kaminofenverbot ab 2024: Austauschpflicht und Stilllegung - Informationen vom Experten

Erfahren Sie alles Wichtige zum Kaminofenverbot in Deutschland, das ab 2024 in Kraft tritt. Als führender Anbieter im Bereich Kaminöfen und Ofenservice möchten wir Ihnen als Experten auf diesem Gebiet die nötigen Informationen zur Verfügung stellen. Wir klären auf über die Austauschpflicht, das Verbot bestimmter Kaminöfen und alternative Lösungen. Erfahren Sie außerdem, was passiert, wenn ein Kamin stillgelegt wird und wie Sie die Stilllegung verhindern können.

Das Kaminofenverbot 2024 betrifft viele Kaminöfen in Deutschland. Gemäß der Bundesimmissionsschutzverordnung müssen Kaminöfen, die vor März 2010 installiert wurden, bis Ende 2024 ausgetauscht oder umgerüstet werden, sofern sie nicht von Ausnahmen wie Geräten vor 1950 oder handwerklich gesetzten offenen Kaminen abgedeckt sind. Das Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität und die Reduzierung der Umweltauswirkungen von Holzfeuerungen.

Ab 2024 müssen Kaminöfen bestimmte Grenzwerte für Emissionen einhalten. Kaminofenbesitzer sollten sicherstellen, dass ihre Geräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um mögliche Stilllegungen zu vermeiden. Als Alternative zum Austausch bietet sich die Nachrüstung mit einem Partikelabscheider oder Katalysator an.

Beim Kauf eines neuen Kaminofens ist es wichtig, umweltfreundliche Modelle zu wählen, die die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Eine fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung sind ebenfalls wichtig. Der zuständige Schornsteinfeger ist der Ansprechpartner für Fragen zum Kaminofenverbot. Bei Protherm Ofenservice erhalten Sie umfassende Beratung, neue Geräte und Nachrüstungen.

Das Kaminofenverbot legt fest, dass alte Öfen aufgrund der Emissionen, die sie erzeugen, ausgetauscht oder umgerüstet werden müssen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, um die Umweltbelastung zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern. Protherm Ofenservice steht Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen und Ihnen umweltfreundliche Lösungen anzubieten.

 

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen von einer drohenden Stillegung ab 2025 betroffen ist?

Prüfen Sie mit unserer interaktiven Checkliste, ob Ihr Ofen von einer drohenden Stilllegung Ende 2024 betroffen ist. Beantworten Sie einfach die folgenden Fragen und erhalten Sie ihr Ergebnis.

Austauschpflicht für Kaminöfen 2024: Interaktive Checkliste

Welche Kaminöfen dürfen ab 2024 nicht mehr betrieben werden?

Ab 2024 dürfen Kaminöfen, die nicht den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, nicht mehr betrieben werden. Dieses Verbot dient der Verminderung der Feinstaubbelastung und damit der Verbesserung der Luftqualität.

Welche Kaminöfen müssen ausgetauscht werden?

Die Austauschpflicht betrifft zunächst alle Kaminöfen, die vor März 2010 installiert wurden. Diese müssen bis Ende 2024 ausgetauscht oder umgerüstet werden, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.

Weshalb müssen alte Öfen ausgetauscht werden?

Alte Öfen müssen aufgrund ihrer höheren Emissionswerte und Umweltauswirkungen ausgetauscht werden, um die Luftqualität zu verbessern und die Umweltbelastung zu verringern. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe auf unserer Website

Sind auch Pelletöfen von der gesetzlichen Neuerung betroffen?

Ja, auch Pelletöfen sind von der gesetzlichen Neuerung betroffen. Der Gesetzgeber macht hierbei keinen Unterschied zwischen Kamin- und Pelletöfen, da es sich bei beiden um Öfen für feste Brennstoffe handelt. Daher gelten die gleichen Regeln und Ausnahmen. Pelletöfen, die vor März 2010 installiert wurden und nicht den genannten Ausnahmen entsprechen, müssen ebenfalls bis Ende 2024 ausgetauscht oder umgerüstet werden, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

Welche Ausnahmen vom Kaminofenverbot 2024 gibt es?

Es gibt bestimmte Ausnahmen, die vom Kaminofenverbot betroffene Geräte von der Stilllegung befreien. Hierzu zählen:

  • Geräte, die Anforderungen der Stufe 2 der 1.BImSchV erfüllen
  • Moderne Öfen: Geräte, die nach März 2010 installiert wurden.
  • Geräte vor 1950: Kaminöfen, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, sind von der Austauschpflicht ausgenommen.
  • Handwerklich gesetzte offene Kamine und Grundöfen: Kamine, die nach handwerklicher Tradition gebaut wurden, und Grundöfen sind ebenfalls von der Austauschpflicht befreit.
  • Alleinige Heizquelle: Kaminöfen, die als alleinige Heizquelle dienen, sind nicht vom Verbot betroffen.
  • Herde und Backöfen unter 15 kW: Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW sind von der Stilllegung ausgenommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um gültig zu sein. Es empfiehlt sich, mit einem Experten wie einem Schornsteinfeger oder einem Fachunternehmer zu sprechen, um festzustellen, ob Ihr Kaminofen von den Ausnahmen abgedeckt ist.

Was ist die gesetzliche Grundlage zum Kaminofenverbot 2024?

Die gesetzliche Grundlage für das Kaminofenverbot ab 2024 ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Deutschland. Die BImSchV enthält Bestimmungen zur Begrenzung von Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen, zu denen auch Kaminöfen gehören. Das Ziel der Verordnung ist es, die Luftqualität zu verbessern und die Umweltauswirkungen von Holzfeuerungen zu reduzieren.

Gemäß der BImSchV müssen Kaminöfen, die vor März 2010 installiert wurden, bis Ende 2024 ausgetauscht oder umgerüstet werden, sofern sie nicht von den genannten Ausnahmen abgedeckt sind. Die neuen Kaminöfen müssen bestimmte Grenzwerte für Emissionen einhalten, um den Umweltstandards zu entsprechen. Im Detail müssen alle Öfen, die auch nach 2024 noch betrieben werden, die 2. Stufe der BImSchV erfüllen. Ob Ihr Ofen diese erfüllt, können Sie beim Hersteller oder in der Gerätedatenbank der HKI herausfinden.

Was passiert, wenn ein Kamin stillgelegt wird?

Wenn ein Kamin stillgelegt wird, darf er nicht mehr betrieben werden. Der Kaminofen muss entweder ausgetauscht oder umgerüstet werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Wie kann man die Stilllegung eines Ofens nach 2024 verhindern?

Um die Stilllegung eines Ofens nach 2024 zu verhindern, ist es notwendig, den Kaminofen den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechend umzurüsten oder gegen ein Modell auszutauschen, das die neuen Emissionsgrenzwerte erfüllt.

Welche Alternativen zum Austausch des Ofens gibt es?

Eine Alternative zum vollständigen Austausch des Ofens ist die Umrüstung mit einem hochwertigen Partikelabscheider oder Katalysator, um die Emissionen zu reduzieren. Unsere Experten bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an, um Ihren Ofen umweltfreundlicher zu machen.

Kann man einen alten, bereits stillgelegten Kamin wieder in Betrieb nehmen?

Unter bestimmten Bedingungen kann ein stillgelegter Kamin wieder in Betrieb genommen werden, wenn er den aktuellen Vorschriften und Grenzwerten entspricht. Eine Überprüfung und mögliche Anpassung durch einen zugelassenen Fachbetrieb und/oder Schornsteinfeger ist hierbei zwingend erforderlich.

Wer entscheidet über die Stilllegung des Ofens?

Die Stilllegung eines Ofens wird durch den Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften und Emissionsgrenzwerte entschieden. Ihr Schornsteinfeger ist der Experte in diesem Bereich und kann Sie umfassend beraten.

Wie finde ich meinen zuständigen Schornsteinfeger?

Um Ihren zuständigen Schornsteinfeger zu finden, können Sie sich an die Schornsteinfegerinnung oder den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerkes wenden. Dort erhalten Sie Informationen und Kontaktdaten des für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters.

Wie lange dürfen moderne/neue Kaminöfen betrieben werden?

Moderne und neue Kaminöfen, die den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, können weiterhin betrieben werden, solange sie die Emissionsgrenzwerte einhalten. Regelmäßige Wartung und Überprüfung gewährleisten eine optimale Funktion und Einhaltung der Vorschriften.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren. Als Experten für Kamin- und Pelletöfen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserem Ofenstudio in Biebertal.

Aktuelle Fristen nach der BImSchV

Datum auf dem Typenschild Zeitpunkt der Stilllegung
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar 31. Dezember 2014
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 31. Dezember 2017
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 31. Dezember 2020
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 31. Dezember 2024

Weitere Informationen zum Partikelabscheider

Ein Partikelabscheider eignet sich dann, wenn der Austausch eines Altgerätes unverhältnismäßig ist. Dies ist meist dann der Fall, wenn es sich um größere, gemauerte Anlagen wie Kachelöfen, Grundöfen oder Speicheröfen handelt.

 

Partikelabschneider

Funktionsweise des Partikelabscheiders

Der elektrostatische Partikelabscheider arbeitet mit einer Sägezahnelektrode, welche in das Rauchrohr eingesetzt wird. Diese erzeugt ein elektrisches Feld, wodurch die geladenen Partikel dann an die Wände des Abgasrohres gedrängt und nicht in die Umgebungsluft freigesetzt werden. So werden die Emissionswerte der Anlage verbessert und das Gerät kann weiterhin betrieben werden. Die Partikel im Rauchrohr entfernt der Schornsteinfeger während seiner regelmäßigen Reinigung des Schornsteins. Anlagen, die mit einem Partikelabscheider ausgerüstet wurden, erreichen in der Praxis Abscheidewirkungen von ca. 50 – 90%.

Partikelabschneider

Vorteile des Partikelabscheiders

  • Einsetzbar in automatisch und handbeschickten Holzfeuerungsanlagen, metallischen sowie keramischen Abgassystemen bis 50 kW
  • Bis zu 90 % Abscheidegrad möglich
  • Erwiesene Effizienz
  • DIBt-Zulassung, Nummer Z-7.4-3442
  • Problemlose Wartung
  • Lässt sich in bereits bestehenden Anlagen integrieren
  • Niedrige Betriebskosten
  • Ist einfach in Betrieb zu nehmen und funktioniert automatisch
  • Elektrotechnisch nach europäischen Richtlinien geprüft und zugelassen
Einsatzbereiche Airjekt

Einsatzbereiche des Partikelabscheiders

Egal ob für den Innenbereich, für doppelwandige Schornsteine im Außenbereich, keramische Systeme oder zur Montage direkt an der Schornsteinmündung – wir haben die Lösung. Dank der vielfältigen Einbaumöglichkeiten, der kurzen Abscheidestrecke und seiner Effizienz ist der Partikelabscheider die Lösung zur Feinstaubreduzierung. Sowohl für Kachelöfen, Kamine und Kaminöfen, als auch für Kessel einsetzbar.

Die verschiedenen Lösungen im Überblick

Der Airjekt® 1 Basic

Der Airjekt® 1 Basic

Die Standardlösung für den Innenbereich. Für Kaminöfen, Kachelöfen, Kamine und Kessel.

Der Airjekt® 1 Outdoor DW

Der Airjekt® 1 Outdoor DW

Die Lösung für den Außenbereich, Montage in doppelwandige Außenwandschornsteine.

Der Airjekt® 1 Outdoor Top

Der Airjekt® 1 Outdoor Top

Für die Montage direkt an der Schornsteinmündung, für gemauerte oder einwandige Systeme.

Der Airjekt® 1 Ceramic

Der Airjekt® 1 Ceramic

Die Unter-Dach-Lösung mit Montage über die Putztür.

Hersteller und Partner

Pelletofen Hersteller Logos

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